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-- Vollversammlung der VSI (http://sozialismus.freie-republik.info/forum/board.php?boardid=69)
--- erster neuer Statutsentwurf (http://sozialismus.freie-republik.info/forum/threadid.php?threadid=790)


Geschrieben von Siddhârtha am 08.06.2003 um 18:34:

erster neuer Statutsentwurf

Hier der erste Kompromisss entwurf. Bitte beachtet noch die offenen Fragen im dazu gehörigen Thread.
Also v.a. wieviele Accounts darf ein rl Mensch haben?
und wie sollen die Posten heißen?

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Die Statuten der VSI

1. Mitgliedschaft, Sitz

§ 1 Jede natürliche Person, die sich zu den Grundwerten des Sozialismus und zur Präambel der Virtuellen Sozialistischen Internationalen bekennt, kann den Beitritt zur VSI erklären (Mitglied).

§ 2 Jede Organisation oder Partei, jeder Staat kann, wenn er oder sie sich zu den Grundwerten des Sozialismus und der Präambel der VSI bekennt, den symbolischen Beitritt zur VSI erklären (symbolisches Mitglied).

§ 3 Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit. Bei Streitfällen kann jedes Mitglied eine Abstimmung in der Vollversammlung herbeiführen.

§ 4 Sitz der VSI ist Droch Aimsir, Tir Na nÒg.

2. Organisation

§ 1 Die Vollversammlung der Mitglieder ist das höchste Gremium der VSI.
§ 1b Sie tagt ständig in einem vom Präsidium bereit gestellten Forum.
§ 1c Sitzungen müssen auf Antrag eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.

§ 3 Die Vollversammlung wählt aus seiner Mitte eine(n) PräsidentIn, eine(n) stellvertretende(n) PräsidentIn und eine(n) GeneralsekretärIn.
§ 3b Die/ der PräsidentIn repräsentiert die VSI nach Außen und leitet das Präsidium sowie die Vollversammlung.
§ 3c Sein(e) StellvertreterIn vertritt sie oder ihn bei Abwesenheit und nimmt weitere vom Präsidium aufgetragene Aufgaben war.
§ 3d Die/ der GeneralsekretärIn ist Chefredakteur der VSI-Publikation „Die Internationale“. Sie/ er bündelt die Aktivitäten der internationalen Sozialisten und ist ihr Ansprechpartner.

3. Wahlen, Abstimmungen

§ 1 Alle Wahlen und Abstimmungen, so es hier nicht anders geregelt ist, werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder entschieden. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§ 2 Die Wahldauer beträgt 7 Tage, sie kann durch das Präsidium auf 5 Tage verkürzt werden. Eine Abstimmung endet sofort, wenn alle Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.
§ 3 Wahlen sind generell geheim.
§ 4 Abstimmungen sind offen. Sie müssen auf Wunsch eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
§ 5 Änderungen der Präambel und der Statuten werden mit 2/3 Mehrheit entschieden, dabei müssen mindestens 50% der Mitglieder abgestimmt haben.
§ 6 Das Präsidium wird auf 6 Monate, im ersten und zweiten Wahlgang mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder, im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Freigewordene Posten werden für den Rest der Amtsperiode nachgewählt.

4. Ziele

Die VSI tritt ein für:
* die Verbreitung und Entwicklung der Ideale des Sozialismus
* internationale Solidarität
* Frieden und Freiheit aller Menschen
* die Schaffung eines sozialistischen intermikronationalen Wirtschaftssystems ohne Ausbeutung bei gleicher und gerechter Verteilung des Produktivkapitals
* Hilfe beim Aufbau von Staaten und zur Sicherung des Friedens, der Freiheit und der Gerechtigkeit in allen Gebieten der intermikronationalen Welt

5. Solidarität

§ 1 Die VSI entsendet nach Aufforderung eines Dritten und Bestätigung durch die Mehrheit der Mitglieder Solidaritätsbrigaden (SoBi) in andere Regionen.

§ 2 SoBis führen folgende Aufgaben durch:
* Humanitäre Unterstützung in den Bereichen technische, medizinische und strukturelle Hilfe
* Hilfe bei der Bekämpfung von Nahrungsknappheit, Seuchen

§ 3 Zu diesem Zweck unterhält die VSI ständig bereitstehende Akut-SoBis, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Mittel hierfür bringen die Mitglieder und symbolischen Mitglieder der VSI auf.

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"Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx)

Großrat der Freien Republik Tir Na nÒg, Virtueller Rundgang, Tir Werbespot.


Geschrieben von TomRasmus am 09.06.2003 um 03:57:

Paragraph 3 Änderung: Generalsekrätär gab es da nich eine Diskussion zu bitte um Änderung bzw. fortgeführter Diskussion!

Wollten wir die Vollversammlung nicht Versammlung der Sozialisten oder aller Sozialisten nennen??

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Wie Lasalle sagte, ist und bleibt die revolutionärste Tat, dass laut zu sagen, was ist.
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Ratsmitglied der SP


Geschrieben von Siddhârtha am 09.06.2003 um 10:38:

Zitat:
Original von TomRasmus
Paragraph 3 Änderung: Generalsekrätär gab es da nich eine Diskussion zu bitte um Änderung bzw. fortgeführter Diskussion!


Es gab bisher außer von meinen Identitäten keinen konstruktiven Vorschlag, von mir aus können wir das gerne ändern, wenn jemanden etwas gutes einfällt.

Zitat:

Wollten wir die Vollversammlung nicht Versammlung der Sozialisten oder aller Sozialisten nennen??


oder Vollversammluing der Sozialistischen Internationalen, oder der internationalen Sozialisten.
da bin ich flexibel Augenzwinkern

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Geschrieben von TomRasmus am 09.06.2003 um 11:57:

Versammlung der internationalen Sozialisten würde mir am besten gefallen.

Wie war es mit Sekretär der Sozialisten oder Sozialisitischersekretär, oder Sozisekretär....

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Ratsmitglied der SP


Geschrieben von Siddhârtha am 11.06.2003 um 12:17:

Zitat:
Versammlung der internationalen Sozialisten würde mir am besten gefallen.


Wie geagt, damit könnte ich sehr wohl leben.

Zitat:
Wie war es mit Sekretär der Sozialisten oder Sozialisitischersekretär, oder Sozisekretär....


Sekretär einfach nur, oder halt Sekretär des VSI, bzw. der Sozialisten aber in die Statuten sollte nur Sekretär rein, den Rest kann sich derjenige selbst ausssuchen kommt ja aufs gleich raus.

Zu der Frage, wie mit Doppel Identitäten zu verfahren ist, gibt es bisher nur eine Wortmeldung die fordert, daß jede rl Person nur eine Stimme haben soll.
Ich finde das auch ganz gut, Istvan ist dagegen, was meint der Rest?

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Sonst keine weiteren Ideen, Kritik, Wünsche ... ?

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Geschrieben von Tizian Rèvat am 11.06.2003 um 13:28:

Warum ist Isvan dagegen?

Bin auch dafür!

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Marsbewohner und VSI-Fan


Geschrieben von Siddhârtha am 11.06.2003 um 16:24:

Weil Istvan gern selbst mitstimmen würde, aber nach der Regelung (wenn sie durch käme) nur Sidd stimmen dürfte und der ist ihm zu äh langweilig - einfach nicht radikal genug Augenzwinkern

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Geschrieben von TomRasmus am 11.06.2003 um 21:01:

jede RL Person nur eine Stimme!!

also Sekretär der Sozialisten, von mir aus im Statut Sekretär...

bis jetzt nix weiteres...

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Ratsmitglied der SP


Geschrieben von Raistlin_Majere am 11.06.2003 um 21:11:

Jede RL-Person nur eine Stimme. Sonst holt sich jeder 5 IDs, und der am besten im erschaffen von soclhen ist, der wiegt mehr als andere ?! Ne, das wären ja drullische Verhältnisse- daher lehne ich das ab.

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Raistlin Majere
Die Sonne scheint mir auf den Penis - scheen is.


Geschrieben von Siddhârtha am 11.06.2003 um 23:14:

Istvan sagt:
Das er ja in Kay fleißig gegen die Reaktion kämpft um dem Nordkontinent auch Sozialismus bringen will, er findet es unfair, daß er dann nicht stimmen darf. Er ist ja kein Schein Account sondern aktiver Sozialist

Sid sagt:
Okay, wer formuliert es aus?

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Geschrieben von Tizian Rèvat am 12.06.2003 um 10:56:

Ganz einfach:


Pro RL-Person ist nur eine Stimme erlaubt. Wird eine Verletzung dieses Gesetzes durch eine Person mittels einer Zweit-ID festgestellt, so wird diese Person aus der VSI ausgeschlossen, egal welchen Rang sie bekleidet.

Oki?

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Marsbewohner und VSI-Fan


Geschrieben von Raistlin_Majere am 12.06.2003 um 16:47:

Zitat:
Original von Siddhârtha
Istvan sagt:
Das er ja in Kay fleißig gegen die Reaktion kämpft um dem Nordkontinent auch Sozialismus bringen will, er findet es unfair, daß er dann nicht stimmen darf. Er ist ja kein Schein Account sondern aktiver Sozialist

Sid sagt:
Okay, wer formuliert es aus?


Hilfe, ein schizophrener ! ;)




§ 1 Jede reale Person, die sich zu den Grundwerten des Sozialismus und zur Präambel der Virtuellen Sozialistischen Internationalen bekennt, kann den Beitritt zur VSI beantragen. Eine reale Person erhält den Status "Mitglied".


§ 2 Jede Organisation, jede Partei und jeder Staat kann, wenn er oder sie sich zu den Grundwerten des Sozialismus und der Präambel der VSI bekennt, den symbolischen Beitritt zur VSI beantragen. Er/Sie erhält den Status "symboliscches Mitglied".


§ 3 Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an das Präsidium zu richten.
Zur Ablehnung des Antrages kann einer der folgenden Punkte führen:
a) Der reale Antragsteller ist bereits Mitglied einer konkurrierenden Organisation.
b) Das Präsidium hat Zweifel an der Aufrichtigkeit des Antragstellers.
c) Die Person steht im dringenden Verdacht, sich doppelt in der VSI angemeldet zu haben.
d) Die Person hat schwerwiegende Verbrechen begangen. Der Antragsteller ist über die Ablehnung zu informieren.
e) Über die Ablehnung eines Antrages entscheidet die Vollversammlung.



Würd ich mal so vorschlagen.



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Geschrieben von TomRasmus am 12.06.2003 um 18:05:

also eingentlich ganz gut, aber über Ablehnung entscheidet die Vollversammlung?? Wieso das, dann müsste ja jedesmal eine Versammlung einberufen werden...find ich schlecht, warum lassen wir nicht das Präsidium darüber entscheiden?? Aber wenn berechtigte Zweifel bestehen und das angehende Mitglied oder ein Mitglied des Präsidiums das wünschtr eintscheidet die Vollversammlung.

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Geschrieben von Raistlin_Majere am 12.06.2003 um 18:15:

Zitat:
Original von TomRasmus
also eingentlich ganz gut, aber über Ablehnung entscheidet die Vollversammlung?? Wieso das, dann müsste ja jedesmal eine Versammlung einberufen werden...find ich schlecht, warum lassen wir nicht das Präsidium darüber entscheiden?? Aber wenn berechtigte Zweifel bestehen und das angehende Mitglied oder ein Mitglied des Präsidiums das wünschtr eintscheidet die Vollversammlung.


Ich mache nur Vorschläge. Konstruktive Kritik find ich gut - ich finde ihren Vorschlag besser als meinen und befürworte diesen. smile

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Geschrieben von TomRasmus am 12.06.2003 um 18:23:

§ e Über Ablehnung entscheidet das Präsidium
§e.1 bei berechtigten Zweifeln und auf Wunsch des Antragstellers oder eines Mitgliedes des Präsidiums entschiedet die Vollversammlung über die Ablehnung

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Geschrieben von Siddhârtha am 12.06.2003 um 20:50:

Also ich kann den Antrag hier keinesfalls zustimmen, denn so würde die VSI die Hälfte der Mitglieder verlieren.
Daher mal konstruktiv ein Gegenvorschlag:
(Änderungen im Vergleich zu meiner 1. Fassung sind blau)

§ 1 Jede virtuelle Person, die sich zu den Grundwerten des Sozialismus und zur Präambel der Virtuellen Sozialistischen Internationalen bekennt, kann den Beitritt zur VSI erklären (Mitglied).
Jede reale Person darf maximal mit einem seiner Charaktere an Abstimmungen und Wahlen in der VSI teilnehmen (Vollmitglied). Nebenidentitäten sind dem Generalsekretariat unaufgefordert offen zu legen. Ein Verstoss gegen diese Regelung führt zum Ausschluß aller beteiligten virtuellen Personen.

§ 3 Über die Aufnahme und den Ausschluß von Mitgliedern entscheidet das Präsidium einstimmig. Bei Streitfällen kann jedes Mitglied eine Abstimmung in der Vollversammlung herbeiführen. Diese ist solange bindend, bis sich die Dsikussionsgrundlage verändert hat.

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Geschrieben von TomRasmus am 12.06.2003 um 21:15:

hmm, halte ich für schwer kontrollierbar, wenn es aber kontrollierbar wird, dann sollte es gehen...

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Geschrieben von István Sczepanovic Stepka am 14.06.2003 um 20:20:

Können sich die beiden Seiten hier noch einigen?

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[Generalrat für den Schutz der revolutionären Errungenschaften]
[USB Bruderrat der aRbK Kaputistan]


Geschrieben von TomRasmus am 15.06.2003 um 15:32:

Alles ok. bis auf das hier:

Zitat:
Original von Siddhârtha

§ 3 Über die Aufnahme und den Ausschluß von Mitgliedern entscheidet das Präsidium einstimmig. Bei Streitfällen kann jedes Mitglied eine Abstimmung in der Vollversammlung herbeiführen. Diese ist solange bindend, bis sich die Dsikussionsgrundlage verändert hat.


Nicht einstimmig, das wird selten der Fall sein und in so einem Fal, was ist, wenn die Person selbst im Präsidium sitzt, dann haben wir ein Problem, denn diese Person stimmt mit ab und schon haben wir keine Einstimmigkeit!!
Also mit 2/3 Mehrheit muss das Präsidium abstimmen!

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Geschrieben von István Sczepanovic Stepka am 15.06.2003 um 18:57:

Also normal arbeitet das Präsidium ja auch mit Mehrheit, aber bei grundlegenden Fragen sollten sie sich einigen und wenn sie das nicht hinbekommen die Vollversammlung emntscheiden.
Aber das sehe ich unkompliziert. Würde nicht rumstreiten ... lassen wir die anderen entscheiden.

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