TomRasmus
Dabei seit: 01.09.2002
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Die Statuten der VSI
1. Mitgliedschaft, Sitz
§ 1 Jede natürliche Person, die sich zu den Grundwerten des Sozialismus und zur Präambel der Virtuellen Sozialistischen Internationalen bekennt, kann den Beitritt zur VSI erklären (Mitglied).
§ 2 Jede Organisation oder Partei, jeder Staat kann, wenn er oder sie sich zu den Grundwerten des Sozialismus und der Präambel der VSI bekennt, den symbolischen Beitritt zur VSI erklären (symbolisches Mitglied).
§ 3 Über die Aufnahme und den Ausschluß von Mitgliedern entscheidet das Präsidium mit 2/3 Mehrheit. Bei Streitfällen kann jedes Mitglied eine Abstimmung in der Versammlung der internationalen Sozialisten herbeiführen. Diese ist solange bindend, bis sich die Dsikussionsgrundlage verändert hat.
§ 4 Sitz der VSI ist Droch Aimsir, Tir Na nÒg.
2. Organisation
§ 1 Die Versammlung der internationalen Sozialisten ist das höchste Gremium der VSI.
§ 1b Sie tagt ständig in einem vom Präsidium bereit gestellten Forum.
§ 1c Sitzungen müssen auf Antrag eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
§ 3 Die Versammlung der internationalen Sozialisten wählt aus seiner Mitte eine(n) PräsidentIn, eine(n) stellvertretende(n) PräsidentIn und eine(n) SekretärIn.
§ 3b Die/ der PräsidentIn repräsentiert die VSI nach Außen und leitet das Präsidium sowie die Versammlung der internationalen Sozialisten.
§ 3c Sein(e) StellvertreterIn vertritt sie oder ihn bei Abwesenheit und nimmt weitere vom Präsidium aufgetragene Aufgaben war.
§ 3d Die/ der SekretärIn ist Chefredakteur der VSI-Publikation „Die Internationale“. Sie/ er bündelt die Aktivitäten der internationalen Sozialisten und ist ihr Ansprechpartner.
3. Wahlen, Abstimmungen
§ 1 Alle Wahlen und Abstimmungen, so es hier nicht anders geregelt ist, werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder entschieden. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§ 2 Die Wahldauer beträgt 7 Tage, sie kann durch das Präsidium auf 5 Tage verkürzt werden. Eine Abstimmung endet sofort, wenn alle Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.
§ 3 Wahlen sind generell geheim.
§ 4 Abstimmungen sind offen. Sie müssen auf Wunsch eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
§ 5 Änderungen der Präambel und der Statuten werden mit 2/3 Mehrheit entschieden, dabei müssen mindestens 50% der Mitglieder abgestimmt haben.
§ 6 Das Präsidium wird auf 6 Monate, im ersten und zweiten Wahlgang mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder, im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Freigewordene Posten werden für den Rest der Amtsperiode nachgewählt.
4. Ziele
Die VSI tritt ein für:
* die Verbreitung und Entwicklung der Ideale des Sozialismus
* internationale Solidarität
* Frieden und Freiheit aller Menschen
* die Schaffung eines sozialistischen intermikronationalen Wirtschaftssystems ohne Ausbeutung bei gleicher und gerechter Verteilung des Produktivkapitals
* Hilfe beim Aufbau von Staaten und zur Sicherung des Friedens, der Freiheit und der Gerechtigkeit in allen Gebieten der intermikronationalen Welt
5. Solidarität
§ 1 Die VSI entsendet nach Aufforderung eines Dritten und Bestätigung durch die Mehrheit der Mitglieder Solidaritätsbrigaden (SoBi) in andere Regionen.
§ 2 SoBis führen folgende Aufgaben durch:
* Humanitäre Unterstützung in den Bereichen technische, medizinische und strukturelle Hilfe
* Hilfe bei der Bekämpfung von Nahrungsknappheit, Seuchen
§ 3 Zu diesem Zweck unterhält die VSI ständig bereitstehende Akut-SoBis, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Mittel hierfür bringen die Mitglieder und symbolischen Mitglieder der VSI auf.
__________________ Wie Lasalle sagte, ist und bleibt die revolutionärste Tat, dass laut zu sagen, was ist.
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Ratsmitglied der SP
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27.06.2003 16:14 |
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TomRasmus
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Die Statuten der VSI
1. Mitgliedschaft, Sitz
§ 1 Jede natürliche Person, die sich zu den Grundwerten des Sozialismus und zur Präambel der Virtuellen Sozialistischen Internationalen bekennt, kann den Beitritt zur VSI erklären (Mitglied).
§ 2 Jede Organisation oder Partei, jeder Staat kann, wenn er oder sie sich zu den Grundwerten des Sozialismus und der Präambel der VSI bekennt, den symbolischen Beitritt zur VSI erklären (symbolisches Mitglied).
§ 3 Über die Aufnahme und den Ausschluß von Mitgliedern entscheidet das Präsidium mit 2/3 Mehrheit. Bei Streitfällen kann jedes Mitglied eine Abstimmung in der Vollversammlung der internationalen Sozialisten herbeiführen. Diese ist solange bindend, bis sich die Dsikussionsgrundlage verändert hat.
§ 4 Sitz der VSI ist Droch Aimsir, Tir Na nÒg.
2. Organisation
§ 1 Die Vollversammlung der internationalen Sozialisten ist das höchste Gremium der VSI.
§ 1b Sie tagt ständig in einem vom Präsidium bereit gestellten Forum.
§ 1c Sitzungen müssen auf Antrag eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
§ 3 Die Vollversammlung der internationalen Sozialisten wählt aus seiner Mitte eine(n) PräsidentIn, eine(n) stellvertretende(n) PräsidentIn und eine(n) SekretärIn.
§ 3b Die/ der PräsidentIn repräsentiert die VSI nach Außen und leitet das Präsidium sowie die Vollversammlung der internationalen Sozialisten.
§ 3c Sein(e) StellvertreterIn vertritt sie oder ihn bei Abwesenheit und nimmt weitere vom Präsidium aufgetragene Aufgaben war.
§ 3d Die/ der SekretärIn ist Chefredakteur der VSI-Publikation „Die Internationale“. Sie/ er bündelt die Aktivitäten der internationalen Sozialisten und ist ihr Ansprechpartner.
3. Wahlen, Abstimmungen
§ 1 Alle Wahlen und Abstimmungen, so es hier nicht anders geregelt ist, werden mit der absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder entschieden. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§ 1a Resolutionen, die die Vollversammlung abzustimmen hat, müssen einstimmig gefällt werden und haben bindenden Charakter.
§ 1b Empfehlungen, die auch vom Präsidium alleine abgestimmt werden können, benötigen eine absolute Mehrheit der Stimmen und haben keinen bindenden Charakter.
§ 2 Die Wahldauer beträgt 7 Tage, sie kann durch das Präsidium auf 5 Tage verkürzt werden. Eine Abstimmung endet sofort, wenn alle Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.
§ 3 Wahlen sind generell geheim.
§ 4 Abstimmungen sind offen. Sie müssen auf Wunsch eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
§ 5 Änderungen der Präambel und der Statuten werden mit 2/3 Mehrheit entschieden, dabei müssen mindestens 50% der Mitglieder abgestimmt haben.
§ 6 Das Präsidium wird auf 6 Monate, im ersten und zweiten Wahlgang mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder, im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Freigewordene Posten werden für den Rest der Amtsperiode nachgewählt.
4. Ziele
Die VSI tritt ein für:
* die Verbreitung und Entwicklung der Ideale des Sozialismus
* internationale Solidarität
* Frieden und Freiheit aller Menschen
* die Schaffung eines sozialistischen intermikronationalen Wirtschaftssystems ohne Ausbeutung bei gleicher und gerechter Verteilung des Produktivkapitals
* Hilfe beim Aufbau von Staaten und zur Sicherung des Friedens, der Freiheit und der Gerechtigkeit in allen Gebieten der intermikronationalen Welt
5. Solidarität
§ 1 Die VSI entsendet nach Aufforderung eines Dritten und Bestätigung durch die Mehrheit der Mitglieder Solidaritätsbrigaden (SoBi) in andere Regionen.
§ 2 SoBis führen folgende Aufgaben durch:
* Humanitäre Unterstützung in den Bereichen technische, medizinische und strukturelle Hilfe
* Hilfe bei der Bekämpfung von Nahrungsknappheit, Seuchen
§ 3 Zu diesem Zweck unterhält die VSI ständig bereitstehende Akut-SoBis, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Mittel hierfür bringen die Mitglieder und symbolischen Mitglieder der VSI auf.
__________________ Wie Lasalle sagte, ist und bleibt die revolutionärste Tat, dass laut zu sagen, was ist.
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Ratsmitglied der SP
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28.06.2003 01:20 |
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TomRasmus
Dabei seit: 01.09.2002
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Zitat: |
Original von Tizian Rèvat
Wenn die Empfehlungen eh nicht bindend sind, warum brauchen sie da alle Stimmen?
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Brauchen sie ja nicht, es heisst absolute Mehrheit, also 2/3 der Stimmen, wenn ihr wollt, kann man daraus auch eine einfache Mehrheit machen.
Und vin mir aus, kann Empfehlungen auch nur die VV aussprechen, ich wollte es aber eigentlich, dass Empfehlungen, die ja meisntens schnell gemacht werden muessen, auch vom Praesidium abgestimmt werden koennen, ohne eine neue VV einzuberufen.
__________________ Wie Lasalle sagte, ist und bleibt die revolutionärste Tat, dass laut zu sagen, was ist.
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Ratsmitglied der SP
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28.07.2003 15:10 |
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