Siddhârtha
Großrat
Dabei seit: 01.09.2002
Beiträge: 667
|
|
erster neuer Statutsentwurf |
|
Hier der erste Kompromisss entwurf. Bitte beachtet noch die offenen Fragen im dazu gehörigen Thread.
Also v.a. wieviele Accounts darf ein rl Mensch haben?
und wie sollen die Posten heißen?
-----------------
Die Statuten der VSI
1. Mitgliedschaft, Sitz
§ 1 Jede natürliche Person, die sich zu den Grundwerten des Sozialismus und zur Präambel der Virtuellen Sozialistischen Internationalen bekennt, kann den Beitritt zur VSI erklären (Mitglied).
§ 2 Jede Organisation oder Partei, jeder Staat kann, wenn er oder sie sich zu den Grundwerten des Sozialismus und der Präambel der VSI bekennt, den symbolischen Beitritt zur VSI erklären (symbolisches Mitglied).
§ 3 Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit. Bei Streitfällen kann jedes Mitglied eine Abstimmung in der Vollversammlung herbeiführen.
§ 4 Sitz der VSI ist Droch Aimsir, Tir Na nÒg.
2. Organisation
§ 1 Die Vollversammlung der Mitglieder ist das höchste Gremium der VSI.
§ 1b Sie tagt ständig in einem vom Präsidium bereit gestellten Forum.
§ 1c Sitzungen müssen auf Antrag eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
§ 3 Die Vollversammlung wählt aus seiner Mitte eine(n) PräsidentIn, eine(n) stellvertretende(n) PräsidentIn und eine(n) GeneralsekretärIn.
§ 3b Die/ der PräsidentIn repräsentiert die VSI nach Außen und leitet das Präsidium sowie die Vollversammlung.
§ 3c Sein(e) StellvertreterIn vertritt sie oder ihn bei Abwesenheit und nimmt weitere vom Präsidium aufgetragene Aufgaben war.
§ 3d Die/ der GeneralsekretärIn ist Chefredakteur der VSI-Publikation „Die Internationale“. Sie/ er bündelt die Aktivitäten der internationalen Sozialisten und ist ihr Ansprechpartner.
3. Wahlen, Abstimmungen
§ 1 Alle Wahlen und Abstimmungen, so es hier nicht anders geregelt ist, werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder entschieden. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§ 2 Die Wahldauer beträgt 7 Tage, sie kann durch das Präsidium auf 5 Tage verkürzt werden. Eine Abstimmung endet sofort, wenn alle Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.
§ 3 Wahlen sind generell geheim.
§ 4 Abstimmungen sind offen. Sie müssen auf Wunsch eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
§ 5 Änderungen der Präambel und der Statuten werden mit 2/3 Mehrheit entschieden, dabei müssen mindestens 50% der Mitglieder abgestimmt haben.
§ 6 Das Präsidium wird auf 6 Monate, im ersten und zweiten Wahlgang mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder, im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Freigewordene Posten werden für den Rest der Amtsperiode nachgewählt.
4. Ziele
Die VSI tritt ein für:
* die Verbreitung und Entwicklung der Ideale des Sozialismus
* internationale Solidarität
* Frieden und Freiheit aller Menschen
* die Schaffung eines sozialistischen intermikronationalen Wirtschaftssystems ohne Ausbeutung bei gleicher und gerechter Verteilung des Produktivkapitals
* Hilfe beim Aufbau von Staaten und zur Sicherung des Friedens, der Freiheit und der Gerechtigkeit in allen Gebieten der intermikronationalen Welt
5. Solidarität
§ 1 Die VSI entsendet nach Aufforderung eines Dritten und Bestätigung durch die Mehrheit der Mitglieder Solidaritätsbrigaden (SoBi) in andere Regionen.
§ 2 SoBis führen folgende Aufgaben durch:
* Humanitäre Unterstützung in den Bereichen technische, medizinische und strukturelle Hilfe
* Hilfe bei der Bekämpfung von Nahrungsknappheit, Seuchen
§ 3 Zu diesem Zweck unterhält die VSI ständig bereitstehende Akut-SoBis, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Mittel hierfür bringen die Mitglieder und symbolischen Mitglieder der VSI auf.
__________________
|
|
08.06.2003 18:34 |
|
Siddhârtha
Großrat
Dabei seit: 01.09.2002
Beiträge: 667
|
|
Zitat: |
Versammlung der internationalen Sozialisten würde mir am besten gefallen. |
|
Wie geagt, damit könnte ich sehr wohl leben.
Zitat: |
Wie war es mit Sekretär der Sozialisten oder Sozialisitischersekretär, oder Sozisekretär.... |
|
Sekretär einfach nur, oder halt Sekretär des VSI, bzw. der Sozialisten aber in die Statuten sollte nur Sekretär rein, den Rest kann sich derjenige selbst ausssuchen kommt ja aufs gleich raus.
Zu der Frage, wie mit Doppel Identitäten zu verfahren ist, gibt es bisher nur eine Wortmeldung die fordert, daß jede rl Person nur eine Stimme haben soll.
Ich finde das auch ganz gut, Istvan ist dagegen, was meint der Rest?
------------------------
Sonst keine weiteren Ideen, Kritik, Wünsche ... ?
__________________
|
|
11.06.2003 12:17 |
|
|
Zitat: |
Original von Siddhârtha
Istvan sagt:
Das er ja in Kay fleißig gegen die Reaktion kämpft um dem Nordkontinent auch Sozialismus bringen will, er findet es unfair, daß er dann nicht stimmen darf. Er ist ja kein Schein Account sondern aktiver Sozialist
Sid sagt:
Okay, wer formuliert es aus?
|
|
Hilfe, ein schizophrener ! ;)
§ 1 Jede reale Person, die sich zu den Grundwerten des Sozialismus und zur Präambel der Virtuellen Sozialistischen Internationalen bekennt, kann den Beitritt zur VSI beantragen. Eine reale Person erhält den Status "Mitglied".
§ 2 Jede Organisation, jede Partei und jeder Staat kann, wenn er oder sie sich zu den Grundwerten des Sozialismus und der Präambel der VSI bekennt, den symbolischen Beitritt zur VSI beantragen. Er/Sie erhält den Status "symboliscches Mitglied".
§ 3 Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an das Präsidium zu richten.
Zur Ablehnung des Antrages kann einer der folgenden Punkte führen:
a) Der reale Antragsteller ist bereits Mitglied einer konkurrierenden Organisation.
b) Das Präsidium hat Zweifel an der Aufrichtigkeit des Antragstellers.
c) Die Person steht im dringenden Verdacht, sich doppelt in der VSI angemeldet zu haben.
d) Die Person hat schwerwiegende Verbrechen begangen. Der Antragsteller ist über die Ablehnung zu informieren.
e) Über die Ablehnung eines Antrages entscheidet die Vollversammlung.
Würd ich mal so vorschlagen.
__________________ Raistlin Majere
Die Sonne scheint mir auf den Penis - scheen is.
|
|
12.06.2003 16:47 |
|
|
|
|
|
|
|